Was verlangt die Regel?
Die Richtlinie (EU) 2022/2380 hat die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) um Anforderungen an ein einheitliches Ladegerät ergänzt. Kabelgebunden ladbare Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme und Ohrhörer benötigen seit dem 28. Dezember 2024 die in EN IEC 62680-1-3:2021 beschriebene USB-Type-C-Buchse, Laptops seit dem 28. April 2026.
Weitere Pflichten
Geräte mit Schnellladefunktion müssen zusätzlich das Protokoll USB Power Delivery unterstützen. Ein Piktogramm auf der Verpackung muss zeigen, ob ein Ladegerät beiliegt, Verbraucher müssen das Produkt auch ohne Ladegerät kaufen können, und Angaben zu den Ladeeigenschaften müssen auf dem Etikett stehen.
Für Hersteller
Ladebuchse, Ladeprotokoll und Etikettangaben sind Teil der Konformitätsbewertung nach der RED. Wer vor dem Inverkehrbringen eines neuen Modells in der technischen Dokumentation zeigt, wie diese Anforderungen erfüllt werden, vermeidet Probleme bei der Marktüberwachung.
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