11. September 2026: Meldepflichten für Cybervorfälle und Schwachstellen beginnen
Nach dem EU Cyber Resilience Act (CRA) müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle über die zentrale EU-Meldeplattform melden.
Meldezeitplan
Frühwarnung
Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Hersteller Kenntnis erlangt.
Vollständige Meldung
Umfassende Erstbewertung des Vorfalls oder der Schwachstelle.
14 Tage / 1 Monat
Bei Schwachstellen innerhalb von 14 Tagen nach einer Korrekturmaßnahme; bei schweren Vorfällen innerhalb eines Monats nach der 72-Stunden-Meldung.
Welche Produkte fallen darunter?
Der CRA gilt für „Produkte mit digitalen Elementen“, deren vorgesehene oder vernünftigerweise vorhersehbare Nutzung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung zu einem Gerät oder Netzwerk umfasst. Produktspezifische Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Die wichtigsten CRA-Pflichten gelten ab 11. Dezember 2027
Die Meldepflichten ab 11. September 2026 sind Teil der Übergangsphase. Die meisten grundlegenden Produkt- und Schwachstellenpflichten gelten vollständig ab 11. Dezember 2027.
Maximales Bußgeld
Verstöße gegen die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen und Artikel 13 und 14 können mit bis zu 15 Mio. EUR oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Marktaufsichtsmaßnahmen können hinzukommen.
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Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine produkt- oder unternehmensspezifische Rechtsberatung.
